Altgeräteentsorgung

Hinweis zur Altgeräteentsorgung
Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) haben wir die privaten Haushalte über den Umgang mit Elektro-und Elektronikgeräten zu informieren:

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier für Sie zusammengestellt:

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne

Altger-teentsorgung

weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.


Was heißt das für Sie:

Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, müssen umweltgerecht entsorgt werden. Das Elektroaltgerät muss einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden und Altbatterien und Altakkumulatoren sind vom Elektroaltgerät zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit das Elektroaltgerät nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden kann, um dieses für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Selbstverständlich können Sie uns Ihre Altgeräte mit dem Stichwort „Altgeräteentsorgung“ auch zusenden:

JuRec-IT Social & Green Remarketing GmbH
Lise-Meitner-Straße 10
76829 Landau

Alternativ kann die Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. In der Regel befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe usw.

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden Elektroaltgerät verantwortlich ist. Wir übernehmen keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und eventuell daraus entstehende Schäden.